Die Ombudsstelle der Stadt St.Gallen trägt zu einem besseren Verständnis und zur Konfliktlösung zwischen Bevölkerung und städtischer Verwaltung bei. Sie erfüllt ihre Aufgaben unabhängig, neutral und ist auch Anlaufstelle für Fragen betreffend Arbeitsverhältnisse mit der Stadt. Für die Amtsdauer 2025-2028 ist folgende Stelle neu zu besetzen:
Ombudsperson-Stellvertretung
Wir wenden uns an Interessentinnen und Interessenten mit einem Abschluss auf Stufe Universität oder Fachhochschule. Sie verfügen über vertiefte juristische Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Rechts sowie über Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder aus der Zusammenarbeit mit Verwaltungen. Verhandlungsgeschick und Umgang mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen zählen ebenso zu Ihren Stärken wie ein sehr gutes Urteilsvermögen. Gute psychologische und kommunikative Fähigkeiten runden das Anforderungsprofil ab. Eine Mediationsausbildung wäre von Vorteil.
Die Ombudsperson-Stellvertretung soll einen Beschäftigungsumfang von ca. 20 bis 30 Stunden im Jahr bewältigen können, aber auch bei einer längeren Abwesenheit der Ombudsperson über die notwendige Flexibilität verfügen, den Umfang vorübergehend zu erhöhen.
Die Ombudsperson-Stellvertretung wird auf Amtsdauer gewählt (Legislatur 2025 – 2028). Wohnsitz in der Stadt St.Gallen wird für diese Stelle vorausgesetzt. Tätigkeiten, welche die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit in Frage stellen können, sind mit der Arbeit als Ombudsperson-Stellvertretung nicht vereinbar.
Auskunft zur ausgeschriebenen Stelle erteilt Ihnen gerne unsere Ombudsperson Herr Georg Kramer, Telefon 071 224 52 74.
Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 30. November 2024 ausschliesslich online ein.
Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 30. November 2024 ausschliesslich online ein.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Stadt St.Gallen, Personaldienste, Rathaus, 9001 St.Gallen, www.stadt.sg.ch