Die öffentliche Arbeitslosenkasse (ALK) ist für die Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlungen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in den Kantonen Obwalden und Nidwalden zuständig. Sie untersteht einer Aufsichtskommission, die sich aus Mitgliedern beider Kantone zusammensetzt.
Zur Ergänzung unseres kleinen, eingespielten Teams suchen wir per 1. August 2025 oder nach Vereinbarung Sie als
Sachbearbeiter/in ALK (100 %)
Ihre Aufgaben
Selbständige Bearbeitung und Abklärung der eingehenden Leistungsgesuche im Rahmen der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung
Sie sorgen für eine dienstleistungs- und kundenorientierte Abwicklung der Entschädigungen
Regelmässiger Kontakt mit Versicherten, Arbeitgebern sowie anderen Sozialversicherungen und den zuständigen Behörden
Korrekter Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der entsprechenden Verordnung (AVIV)
Verfassen von Verfügungen und Berichten
Als kompetente Ansprechperson beraten Sie Ratsuchende telefonisch oder schriftlich in Fragen zur Arbeitslosenversicherung
Ihre Kompetenzen
Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung; Weiterbildung im Bereich Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht von Vorteil
Zahlenflair und schnelle Auffassungsgabe sowie stilsichere schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Erfassen von komplexen Sachverhalten und Problemstellungen mit schriftlicher und mündlicher Darlegung
Ausgeprägte Teamfähigkeit sowie hohe Sozialkompetenz
Sicheres und professionelles Auftreten, Durchsetzungsvermögen, grosses Engagement sowie hohe Belastbarkeit
Unser Angebot
Spannende und vielseitige Tätigkeit in einem sinnstiftenden Umfeld
Kollegiales und wertschätzendes Arbeitsklima
Moderner Arbeitsplatz
Sorgfältige Einführung in die neuen Aufgaben durch ein motiviertes Team
Zeitgemässe Anstellungsbedingungen des Kantons Nidwalden
Befristet bis 31.12.2028 mit Option auf Festanstellung
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Barbara König, Leiterin ALK Obwalden Nidwalden, gerne zur Verfügung, Telefon 041 632 33 44. Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.nw.ch oder www.alk-ownw.ch.
Die öffentliche Arbeitslosenkasse (ALK) ist für die Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlungen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in den Kantonen Obwalden und Nidwalden zuständig. Sie untersteht einer Aufsichtskommission, die sich aus Mitgliedern beider Kantone zusammensetzt.
Zur Ergänzung unseres kleinen, eingespielten Teams suchen wir per 1. August 2025 oder nach Vereinbarung Sie als
Sachbearbeiter/in ALK (100 %)
Selbständige Bearbeitung und Abklärung der eingehenden Leistungsgesuche im Rahmen der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung
Sie sorgen für eine dienstleistungs- und kundenorientierte Abwicklung der Entschädigungen
Regelmässiger Kontakt mit Versicherten, Arbeitgebern sowie anderen Sozialversicherungen und den zuständigen Behörden
Korrekter Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der entsprechenden Verordnung (AVIV)
Verfassen von Verfügungen und Berichten
Als kompetente Ansprechperson beraten Sie Ratsuchende telefonisch oder schriftlich in Fragen zur Arbeitslosenversicherung
Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung; Weiterbildung im Bereich Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht von Vorteil
Zahlenflair und schnelle Auffassungsgabe sowie stilsichere schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Erfassen von komplexen Sachverhalten und Problemstellungen mit schriftlicher und mündlicher Darlegung
Ausgeprägte Teamfähigkeit sowie hohe Sozialkompetenz
Sicheres und professionelles Auftreten, Durchsetzungsvermögen, grosses Engagement sowie hohe Belastbarkeit
Spannende und vielseitige Tätigkeit in einem sinnstiftenden Umfeld
Kollegiales und wertschätzendes Arbeitsklima
Moderner Arbeitsplatz
Sorgfältige Einführung in die neuen Aufgaben durch ein motiviertes Team
Zeitgemässe Anstellungsbedingungen des Kantons Nidwalden
Befristet bis 31.12.2028 mit Option auf Festanstellung
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Barbara König, Leiterin ALK Obwalden Nidwalden, gerne zur Verfügung, Telefon 041 632 33 44. Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.nw.ch oder www.alk-ownw.ch.