Justiz
Bezirksgericht Uster

Verwaltungssekretär/in 50-100% (einstweilen befristet bis 31.Dez. 2025) 50 - 100%

Wir suchen per 1. März 2025 oder nach Vereinbarung zur Ergänzung unseres Kanzleiteams eine Verwaltungssekretärin in einem Pensum zwischen 50 und 100%. Die Stelle ist einstweilen befristet bis am 31. Dez. 2025. Es wird jedoch eine Weiterbeschäftigung bzw. Festanstellung angestrebt.

Ihr vielseitiger Arbeitsbereich

  • Bearbeiten der eingehenden Post inkl. Erfassen und Anlegen der eingehenden Verfahren in Zivil- und Strafsachen
  • Terminieren von Verhandlungen
  • Erstellen und Versand von Vorladungen
  • Ausfertigung und Versand von Zwischen- und Endentscheiden
  • Korrespondenz und Kommunikation mit Parteien, Behörden und Rechtsvertretern
  • Stellvertretung am Empfang und an der Telefonzentrale
  • allg. Sekretariatsarbeiten

Ihr Profil

  • Kaufmännische Grundausbildung oder gleichwertige Ausbildung mit Berufserfahrung
  • Gerichtserfahrung oder Behördentätigkeit von Vorteil (aber nicht Bedingung)
  • Flexibilität und die Bereitschaft, das vereinbarte Pensum auf fünf Arbeitstage (Mo.-Fr.) verteilt zu arbeiten
  • Interesse an der Justiz und an juristischen Zusammenhängen
  • rasche Auffassungsgabe sowie eine selbständige und genaue Arbeitsweise
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute IT-Anwenderkenntnisse
  • Teamfähigkeit und Verschwiegenheit

Unser Angebot

  • interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • einen modernen Arbeitsplatz nahe dem Bahnhof Uster
  • eine den Anforderungen entsprechende Entlöhnung mit ausgebauten Sozialleistungen
  • mindestens 25 Tage Ferien im Jahr
  • monatlicher Verpflegungsbeitrag (Lunch-Check-Karte)
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Ihre Bewerbung

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leitende Gerichtsschreiber lic. iur.  U. Konrad gerne zur Verfügung (Di. - Do. Tel. 058 111 33 66). Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (inkl. Lohnvorstellungen und Wunschpensum) bis spätestens 13. Januar 2025. Ein Strafregisterauszug muss vor einer allfälligen Anstellung nachgereicht werden.
Justiz
Bezirksgericht Uster

Verwaltungssekretär/in 50-100% (einstweilen befristet bis 31.Dez. 2025) 50 - 100%

Wir suchen per 1. März 2025 oder nach Vereinbarung zur Ergänzung unseres Kanzleiteams eine Verwaltungssekretärin in einem Pensum zwischen 50 und 100%. Die Stelle ist einstweilen befristet bis am 31. Dez. 2025. Es wird jedoch eine Weiterbeschäftigung bzw. Festanstellung angestrebt.
  • Bearbeiten der eingehenden Post inkl. Erfassen und Anlegen der eingehenden Verfahren in Zivil- und Strafsachen
  • Terminieren von Verhandlungen
  • Erstellen und Versand von Vorladungen
  • Ausfertigung und Versand von Zwischen- und Endentscheiden
  • Korrespondenz und Kommunikation mit Parteien, Behörden und Rechtsvertretern
  • Stellvertretung am Empfang und an der Telefonzentrale
  • allg. Sekretariatsarbeiten
  • Kaufmännische Grundausbildung oder gleichwertige Ausbildung mit Berufserfahrung
  • Gerichtserfahrung oder Behördentätigkeit von Vorteil (aber nicht Bedingung)
  • Flexibilität und die Bereitschaft, das vereinbarte Pensum auf fünf Arbeitstage (Mo.-Fr.) verteilt zu arbeiten
  • Interesse an der Justiz und an juristischen Zusammenhängen
  • rasche Auffassungsgabe sowie eine selbständige und genaue Arbeitsweise
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute IT-Anwenderkenntnisse
  • Teamfähigkeit und Verschwiegenheit
  • interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • einen modernen Arbeitsplatz nahe dem Bahnhof Uster
  • eine den Anforderungen entsprechende Entlöhnung mit ausgebauten Sozialleistungen
  • mindestens 25 Tage Ferien im Jahr
  • monatlicher Verpflegungsbeitrag (Lunch-Check-Karte)
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leitende Gerichtsschreiber lic. iur.  U. Konrad gerne zur Verfügung (Di. - Do. Tel. 058 111 33 66). Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (inkl. Lohnvorstellungen und Wunschpensum) bis spätestens 13. Januar 2025. Ein Strafregisterauszug muss vor einer allfälligen Anstellung nachgereicht werden.